Ratgeber
Ummeldung in Offenbach am Main
Nach einem Umzug nach oder innerhalb von Offenbach am Main müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Zuständig ist das Bürgerbüro im Kaiserpalais, die Ummeldung ist gebührenfrei, und Sie brauchen die Bestätigung Ihres Wohnungsgebers. Das Umzugsunternehmen Offenbach hat die Fristen zusammengestellt.
- Zwei Wochen Frist
- Gebührenfrei
- Bürgerbüro Kaiserpalais
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen nach dem Einzug. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag und nicht mit dem Umzugstag, falls Sie in Etappen ziehen.
Wohin muss ich?
Zum Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main im Kaiserpalais, Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main. Termine werden über die Online-Terminvergabe der Stadt gebucht – planen Sie das mit ein, kurzfristig freie Termine sind nicht selbstverständlich.
Was muss ich mitbringen?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass – persönliches Erscheinen ist der Regelfall.
- Die Bescheinigung des Wohnungsgebers nach § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz. Ohne sie geht es nicht; eine Vorlage stellt die Stadt zum Download bereit.
- Bei Vertretung: eine Vollmacht und das unterschriebene Formular zur Wohnungsänderung, dazu Ihr Ausweisdokument.
Die Wohnungsgeberbestätigung kommt von Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Fordern Sie sie früh an – sie wird beim Termin verlangt, und sie nachzureichen bedeutet einen zweiten Termin.
Was kostet die Ummeldung?
Nichts. Die Ummeldung ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn zusätzlich Dokumente geändert oder neu ausgestellt werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Eine verspätete Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Praktisch spürbarer sind aber die Folgeprobleme, auf die die Stadt selbst hinweist: bei der Kfz-Zulassung, beim Erwerb eines Führerscheins und beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Das trifft Menschen meist Monate später und völlig unerwartet – deshalb steht die Ummeldung auch ganz unten auf unserer Umzugscheckliste, als letzter Punkt mit Frist.
Muss ich mich auch abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht – die Anmeldung am neuen Ort erledigt das. Eine Abmeldung brauchen Sie, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Jetzt anrufen: 0176 30443826 – oder alle Wege unter Kontakt.
Angaben nach Auskunft der Stadt Offenbach am Main, Stand Juli 2026. Fristen und Zuständigkeiten bitte kurzfristig dort prüfen.
Das Umzugsunternehmen Offenbach
Kaiserstraße 105
63065 Offenbach am Main
Telefon: 0176 30443826
Montag bis Samstag, 9 bis 20 Uhr